AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die nachstehenden Bedingungen sind im beiderseitigen Einverständnis Vertragsbestandteil, sie haben Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Kunden. Abweichungen, Ergänzungen sowie besondere Zusicherungen bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  • 1. Verkaufsbedingungen

    • 1.1. EIGENTUMSVORBEHALT

      Die verkauften Gegenstände und Anlagen bleiben Eigentum des Verkäufers bis zur Erfüllung sämtlicher aus diesem Vertrag ihm gegen den Kunden zustehender Ansprüche. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen die der Verkäufer gegenüber dem Kunden im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand z.B. aufgrund von Reparaturen oder Ersatzteilanforderungen sowie sonstiger Leistungen nachträglich erwirbt.

      Letzteres gilt nicht, wenn die Reparatur durch den Werkunternehmer unzumutbar verzögert wird oder fehlgeschlagen ist. Auch zur Erfüllung der vorgenannten Ansprüche des Verkäufers dürfen die Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen bzw. verschenkt oder auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden. Ebenso sind Sicherungsübereignung und Verpfändung untersagt.

      Ist der Kunde Händler (Wiederverkäufer), so ist ihm die Weiterveräußerung im gewöhnlichen Geschäftsgang unter der Voraussetzung gestattet, daß die Forderungen aus dem Weiterverkauf gegenüber seinen Abnehmern oder Dritten einschließlich sämtlicher Nebenrechte in Höhe der Rechnungswerte des Verkäufers bereits jetzt an den Verkäufer abgetreten werden. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz und Gebrauch des Kaufgegenstandes berechtigt, solange er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nachkommt und sich nicht in Zahlungsverzug befindet. Kommt der Kunde in Zahlungsverzug oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann der Verkäufer den Kaufgegenstand vom Käufer herausverlangen und nach Androhung mit angemessener Frist den Kaufgegenstand unter Verrechnung des Kaufpreises durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung des Kaufgegenstandes trägt der Käufer. Bei Zugriffen von Dritten, insbesondere der Pfändung des Kaufgegenstandes oder bei Ausübung des Unternehmerpfandrechtes einer Werkstatt, hat der Kunde dem Verkäufer sofort schriftlich Mitteilung zu machen und den Dritten unverzüglich auf den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers hinzuweisen. Der Käufer trägt alle Kosten, die zur Aufgebung des Zugriffs und zu einer Wiederbeschaffung des Kaufgegenstandes aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.

      Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand während der Dauer des Eigentumvorbehalts in ordnungsgemässen Zustand zu halten sowie alle vorgesehenen Wartungsarbeiten und erforderlichen Instandsetzungen unverzüglich vom Verkäufer ausführen zu lassen. Der Verkäufer verpflichte sich, die ihm zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 10% übersteigt.

    • 1.2. ABNAHME UND ABNAHMEVERZUG

      Nimmt der Kunde den Gegenstand nicht fristgemäß ab, ist der Verkäufer berechtigt, ihm eine angemessene Nachfrist zu setzen, nach deren Ablauf anderweitig über den Gegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Nachfrist zu beliefern.

      Unberührt davon bleiben die Rechte des Verkäufers, nach Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung (§328 BGB) vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Im Rahmen einer Schadensersatzforderung kann der Verkäufer 20% des vereinbarten Preises ohne Mehrwertsteuer als Entschädigung ohne Nachweis fordern, sofern nicht nachweislich nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines tatsächlich höheren Schadens bleibt vorbehalten.

      Der Kunde ist gehalten, Teilforderungen (Vorablieferungen) anzunehmen, soweit dies zumutbar ist.

    • 1.3. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

      • 1.3.1. Die Gewährleistungsfrist für alle verkauften neuen Gegenstände und Anlagen beträgt 6 Monate ab Auslieferungstag. Offensichtliche Mängel müssen jedoch innerhalb 10 Werktagen nach Inbetriebnahme gerügt werden, ansonsten ist der Verkäufer von der Mangelhaftung befreit. Gewährleistungsarbeiten werden ohne Berechnung von Kosten durchgeführt. Transport- und Wegekosten werden für tragbare Gegenstände im geschäftsüblichen Einzugsbereich nicht übernommen, wenn sie den Verkaufspreis des Gegenstandes übersteigen würden.
      • 1.3.2. Bei Gewährleistungsansprüchen hat auf Verlangen des Kunden der Verkäufer, sofern der Mangel mit verfügbaren Ersatzteilen nicht innerhalb von 5 Wochen beseitigt werden kann oder der Verkäufer die Nachbesserung ablehnt oder unzumutbar verzögert, kostenlos Ersatz zu liefern. Im Fall des Fehlschlagens der Ersatzlieferung (Unmöglichkeit oder unzumutbare Verzögerung durch den Verkäufer) kann der Kunde wahlweise Herabsetzung des Entgeldes oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
      • 1.3.3. Werden Gewährleistungsansprüche geltend gemacht, so müssen diese durch Vorlage der Rechnung oder anderer Kaufbelege glaubhaft gemacht werden.
      • 1.3.4. Von jeglicher Gewährleistung sind ausgeschlossen: Fehler, die durch Beschädigung, falschen Anschluß oder falsche Bedienung durch den Kunden verusacht werden. Schäden durch höhere Gewalt z.B. Blitzschlag, Mängel durch Verschleiß bei Überbeanspruchung mechanischer oder elektromechanischer Teile durch nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch oder Mängel durch Verschmutzung, schaden durch außergewöhnliche mechanische, chemische oder atmosphärische Einflüsse.
      • 1.3.5. Der Anspruch auf Gewährleistung bei Eingriffen des Kunden oder Dritten in den Gegenstand erlischt dann nicht, wenn der Kunde eine entsprechend begründete Behauptung des Verkäufers, daß der Eingriff in den Gegenstand den Mangel herbeigeführt habe, widerlegt.
      • 1.3.6. Ausgeschlossen sind alle anderen, weitergehenden Ansprüche des Kunden einschließlich etwaiger Schadenersatzansprüche wegen Folgeschäden und Schäden aus der Durchführung der Reparatur bzw. Ersatzteillieferung soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt. Soweit sich daraus eine Beschränkung der Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei positiver Vertragsverletzung oder Verschulden bei Vertragsabschluß zu gunsten des Verkäufers ergibt, gilt diese Beschränkung für den Kunden entsprechend.
      • 1.3.7. Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit der Verkäufer nicht gesetzlich zwingend haftet oder etwas anderes vereinbart wird, jede Gewährleistung des Verkäufers ausgeschlossen.
    • 1.4. RÜCKTRITT

      Bei Rücktritt sind der Verkäufer und der Kunde verpflichtet, die voneinander empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Für die Überlassung des Gebrauchs oder die Benutzung ist deren Wert zu vergüten, wobei auf die inzwischen eingetretene Wertminderung des Verkaufsgegenstandes Rücksicht zu nehmen ist.

  • 2. Gemeinsame Bestimmungen für Leistungen, Reparaturen und Verkäufe

    • 2.1. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

      • 2.1.1. Die Endpreise verstehen sich ab Betriebssitz des Werkunternehmers, bzw. Verkäufers exklusiv Mehrwertsteuer ohne Verpackungs-, Versand- und Verladekosten.
      • 2.1.2. Alle Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungslegung in einer Summe zahlbar. Teilzahlung bei Verkäufen sind nur möglich, wenn sie vorher schriftlich vereinbart wurden.
      • 2.1.3. Reparaturrechnungen sind bar zu bezahlen. Wechsel werden nur zahlungshalber angenommen und letztere nur nach besonderer Vereinbarung.
      • 2.1.4. Für Leistungen die im Auftrag nicht enthalten sind oder die von der Leistungsbeschreibung abweichen, kann ein Nachtragsangebot vom Kunden angefordert oder vom Werksunternehmer abgegeben werden.
    • 2.2. GERICHTSSTAND

      Für sämtliche gegenwärtige und zukünftige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufläuten einschließlich Wechsel- und Scheckanforderungen ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Werkunternehmers bzw. des Verkäufers. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

    • 2.3. DATENSICHERHEIT

      Dem Besteller / Käufer ist bekannt, daß seine zum Vertragsabschluß / Kauf erforderlichen Daten in den Buchhaltungssystemen des Verkäufers gespeichert werden.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und des gesamten Rechtsgeschäftes nicht.

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